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Moin.
das ist ja ein starkes stück.....
aber soweit ich das sehe, hat sich jemand einen ziemlich üblen scherz mit dir erlaubt.....alleine die tatsache, die adresse oder tel.nr. des anwalts nicht herauszugeben...was hat ein anwalt denn zu befürchten ??
und wer sagt denn nicht, das dieser ...sogenannte anwalt.... nicht selbst hinter den anmeldungen steckt?...das würde zumindest erklaeren, wie er aus deiner email-adresse auf deine site kommt.....
falls sich irgendwo in meiner logik ein fehler verborgen hat oder ich etwas nicht beachtet habe, bitte ne info
gruß swen
PS: bitte deine fangemeinde weiter auf dem laufenden halten ;O)))
Sybok |
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24.06.05 - 7:56 | #
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Ich kann mir nach deiner Schilderung auch nur schwer vorstellen, dass tatsächlich ein Anwalt hinter den Anrufen steckt.
Wenn das keine neue Masche von Absockerei ist... Klingt ja alles sehr dubios: eine Unterlassungserklärung in Cafés unterschreiben, vermutlich vor Ort das Geld bezahlen, ...
Niels |
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24.06.05 - 8:25 | #
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nette abzockertechnik. wie du schon sagtest - wie soll der mandant rausgefunden haben, daß er bei den portalen angemeldet wurde - in der kurzen zeit. und ein anwalt ohne telefonnummer, adresse etc. - sehr seltsam. warum hast du ihm nicht gesagt, daß du die gespräche aufzeichnest und über die telekom seine nummer ermitteln läßt - der hätte bestimmt ruhe gegeben.
zoudyn |
24.06.05 - 9:38 | #
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Als ehemaliger Staatsanwalt kann ich Dir versichern, daß die Polizei in solchen "Fällen" nicht wirklich ermittelt.
Darüberhinaus klingt das für mich auch eher als Abzocke.
Benjamin |
24.06.05 - 10:28 | #
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kleines detail am rande; die unterlassungserklärung sollte ca. 500 euro kosten die ich an ein kinderheim bezahlen sollte. die firma hinter dem mandanten und die details am rande waren leider zu realistisch um einem reinen abzockversuch dahinter zu vermuten.
ix |
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24.06.05 - 10:28 | #
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Gegen mich wurde angeblich auch eine Anzeige bei der Kripo erlassen. Ein Besuch bei der Polizei später stellte heraus, dass es nichts als heißer Wind war und der Anwalt aus dem Eintrag machte einen ebenso merkwürdigen Eindruck auf mich.
Reimer |
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24.06.05 - 10:30 | #
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ganz klar was hier abläuft:
hättest du die unterlassungserklärung unterschrieben wäre kurz darauf nochmal jemand hingegangen und hätte ein gay-konto mit deiner mailadresse erstellt...
wenn ich mich nicht irre muss man dann als strafe das man die unterlassungserklärung nicht beachtet hat 250.000 euro bezahlen. zumindest ließt man solche zahlen dann immer bei heise.de
mischel |
24.06.05 - 10:48 | #
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Ich platze vor Neugier. Wer steckt dahinter? Und ist das sicher oder kann es sein, daß der "Anwalt" den Namen der Firma nur benutzt hat?
(Nein, ich erwarte nicht wirklich eine Antwort.)
Sanníe |
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24.06.05 - 11:03 | #
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Ich würde mich da auch nicht fertig machen, Herr iX.
- Unterlassungserklärung als Schuldeingeständnis, dann vermeintliche 'Rufmord-Kampagne' gegen wirres in der Blogosphäre?
- Was kann die Polizei im worst case machen? Die wissen gar nicht, was eine IP-Adresse überhaupt ist. Und wie SIe schon sagten: Jeder kann jeden anmelden und jede E-Mail-Adresse hintelegen. Man kann doch sogar sehr leicht mit der Adresse seiner Wahl E-Mails verschicken.
- Wie der Anwalt Ihre Adresse gekommen ist? Der Kläger bekam eine Bestätigungsmail mit dem Hinweis, wer Ihn über "tell-a-friend" angemeldet hat. Nehme ich an.
Ruhig Blut.
MC Winkel |
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24.06.05 - 11:03 | #
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Herr Winkel unterschätzen Sie die Polizei nicht, ich war an mehreren Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Computerkriminalität beteiligt. Die Polizei weiß nicht nur was eine ip-Adresse ist, sie hat auch Leute und die entsprechenden Mittel um dies zurückzuverfolgen. Diese Ignoranz der Polizei gegenüber ist [unanständiges Wort je nach Belieben einsetzen].
Vielen Dank!
Benjamin |
24.06.05 - 11:13 | #
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auf jeden Fall ist die Nummer mit der Unterlassungserklärung angesichts des hohen Streitwertes eine dankbare Gebührensache. Ich selber habe mal mit Freunden ein "Gedächtnis-Erinnerungs-durch-zwei-gleiche-Karten-
aufdecken-Spiel" unter seinem Klarnamen auf einer Website gebraucht wo wir eine Bierbude auf einem Volksfest abgelichtet haben - zack, Abmahnung, strafbewehrte Unterlassungserklärung, Streitwert 6stellig, Anwaltsgebühren 4stellig. Und keine wirklich gute Chance da rauszukommen. Die Abmahnungserklärung hätte der "Kollege" dann wahrscheinlich als "hier-übrigens-auch-noch-gerade-ne-Unterschrift" -Papier mitgebracht.
Aber vielleicht sollte man dem Herrn mal einen Einsteigerkurs in Sachen IP-Adressen vermitteln? Gegen entsprechende Gebühr - versteht sich..
fetzi |
24.06.05 - 11:33 | #
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Schlimme Sache das Ganze.
Ich hoffe mal, daß du heil aus dem ganzen raus kommst.
Meinem Bruder geht es ähnlich. Der wurde als Dealer denunziert. Plötzlich stand am Nachmittag die Polizei vor der Tür.
Die machten eine Hausdurchsuchung.
Gefunden haben die natürlich nichts.
Unangenehm war das ganze trotzdem.
Jetzt sieht das ganze danach aus, als ob mein Bruder seine Unschuld beweisen muß.
Was ist heute noch mit "in dubio pro reo"?
jay-t |
24.06.05 - 11:36 | #
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Was für eine verbrecherische Aktion.
Da wollte Dich (bzw. Deine finanzen) doch jemand so richtig melken.
Die Anwort auf die dritte "noch offene Frage" lautet natürlich:
Das A... Ähh der Anwalt (es heisst ja der & nicht das) hatte es bereits beim eigenhändigen Anlegen des Profils herausgefunden!!!
Andere würden solche Leute als Dreck, Penner, Arschloch & Abschaum usw. bezeichnen, wovon wir allerdings absehen wollen, gelle.
MFG O. aus O.
kumpelz&bekannte |
homepage |
24.06.05 - 12:32 | #
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Beim nächsten anruf den "Anwalt" freundlich einladen
"Ich hab hier eine Kanne Kaffee und eine Torte für sie und die Polizisten, kommen sie doch mal vorbei..."
Einfach ruhig bleiben. wenn du weisst, du hast nix getan, dann kannst du dich eigentlich nur zurücklehnen :)
@jay-t:
Hm. eigentlich müsste der Staatsanwalt die Schuld deines Bruders beweisen.
Die Staatsanwaltschaft sagt, dein Bruder dealt. wenn jetzt dein bruder beweisen muss, dass er nix gemacht hat, läuft da was falsch... Sonst kann ja jeder sagen: der hat meine oma gegrillt!" und der wäre im knast, könnte er nicht seine unschuld beweisen Oo
suave |
24.06.05 - 12:37 | #
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bei mir gibts nichts zu melken.
aber ich glaube ne einladung zum kaffee werde ich das nächste mal annehmen. so ins auge gucken und so.
ix |
homepage |
24.06.05 - 12:43 | #
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100% ins Cafè gehen und Polizei mitnehmen. Mit rechten Dingen geht das auf keinen Fall zu bei so einem KuddelMuddel. Im Cafè Tonband laufen lassen, alles besprechen, Polizei herwinken, Typ zur rede stellen.
Die Juns in Grün sind ja nicht nur zum Fotos von schnellen Autos machen gut ;)
popelboy |
24.06.05 - 13:21 | #
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Das Problem ist ja offensichtlich, dass es einen Menschen gibt, der sich (aus welchen Gründen auch immer) tatsächlich von Ix gedisst fühlt. Wahrscheinlich gibt es aber keinen nachweisbaren Strafbestand, weswegen er einen Anwalt beauftragt hat, mal ein bißchen Wind zu machen.
Was wieder zeigt, dass man a) vorsichtig mit persönlichen Beschimpfungen im Netz sein sollte, da es Menschen gibt, denen sich Ironie oder Humor nicht immer sofort in allen Ebenen erschließt. Und b) das man Nerven braucht.
Ich würde das aussitzen. Entweder er meint eventuell etwas in der Hand zu haben (was er wohl nicht hat, sonst würde er nicht Anzeige gegen Unbekannt stellen), dann bekommst Du es noch schriftlich, bzw. kannst einen Anwalt beauftragen. Oder, was ich vermute, da kommt nix, weil es nur heiße Luft ist.
DonDahlmann |
homepage |
24.06.05 - 13:31 | #
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...was lernen wir daraus.
niemals mit einem blogger anlegen.
der holt sonst alle seine brüder...
me |
homepage |
24.06.05 - 13:47 | #
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Beauftrage doch eben diesen mysteriösen Anwalt mit der Betreuung deines Falls. Er freut sich über den Job, du dich über einen gewonnenen Streit und die Kosten trägt der Verlierer ... ;-)
(OK, es ist sehr warm!)
QWERTZwerker |
homepage |
24.06.05 - 13:59 | #
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1. Wenn sich alles in Berlin abspielt: Rechtsanwaltskammer Berlin, http://www.rak-berlin.de/, kontaktieren. Das sollte Aufschluß darüber bringen, ob Du es mit einem Rechtsanwalt zu tun hast oder nicht (wohl nicht).
2. Wenn der Spuk weitergeht, Fangschaltung in Betracht ziehen. Kostet etwas, aber sicherlich weniger als 250.000 Euro. ;-) Die Erkenntnis, mit wem man es eigentlich zu tun hat, ist es aber sicherlich wert. Oder das Geld sparen und die Fangschaltung hier im Blog nur ankündigen, das sollte auch schon helfen (kann mir kaum vorstellen, dass der "große Unbekannte" Dein Blog nicht auch ließt!) ;-)
Christian |
24.06.05 - 14:27 | #
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Langsam, langsam:
Also erstes lege ich Dir nahe die Sache nicht als heiße Luft abzutun. Wenn dem so ist isses recht, aber solange Du nicht weißt wie die Zusammenhänge genau aussehen ist Obacht angesagt.
Zweitens muss Dir eine Unterlassungserklärung ordentlich zugestellt werden - welche Du aber nicht unterschreiben kannst, wenn Du nicht garantieren kannst das mit deiner E-Mail Adresse weiterhin unfug betrieben wird. Und das kannst Du nicht.
Daraus ergibt sich, das Dir keine Unterlassungserklärung ausgehändigt werden kann, solange sie nicht nachweisen können, das Du es warst.
Damit ist der Fall aber noch nicht vom Tisch, denn drittens wird Anzeige erstattet - erstmal gegen Unbekannt, erster Ansprechpartner ist aber immernoch der ix. Es lässt sich aber recht eindeutig technisch klären, das die Kontaktanzeige (oder was auch immer das genau sein mag) nicht von Dir stammen kann. Die genaue vorgehensweise der polizeilichen Ermittlungen ist mir persönlich unbekannt, aber ich würde zur Sicherheit schon mal ein Back-Up machen :-)
Auf die Anrufe des Anwalts verweisend würde ich Dir sogar dringend empfehlen auf den Schriftweg zu bestehen! Alles andere ist blanker Unsinn.
Eri |
24.06.05 - 14:35 | #
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hat der anwalt wenigstens einen NAMEN? :)
art lawyer |
homepage |
24.06.05 - 14:37 | #
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Vereinbare mit dem Anwalt, daß er Dich um X Uhr auf Deinem Handy anruft. Handy ausschalten. Anwalt wird an die Box durchgestellt. Box abfragen und zurückrufen lassen. Abwarten, wer sich am anderen Ende meldet. Klappt nicht immer, aber oft.
Und überhaupt: Toi, toi, toi.
heiko |
homepage |
24.06.05 - 14:38 | #
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Starkes Stück. Kannst du da nicht deinerseits eine Anzeige wegen Nötigung, oder sowas, gegen bessageten Anwalt/Unbekannt machen?
Cpt. Future |
24.06.05 - 14:52 | #
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Ich kann verstehen, wieviel Schiß Du hattest. Und gleichzeitig nicht verstehen, warum Dir Udo Vetter nicht geraten hat, den ominösen Anwalt der "Gegenseite" direkt bei ihm (als Deinem Anwalt) anrufen zu lassen. Unter RAen ist es ein völlig normaler Vorgang, daß man die Mandanten dann nicht mehr direkt kontaktiert.
Also auch mein Rat: Ruhig Blut.
Ich würde nach Rücksprache mit einem Anwalt Deines Vertrauens mal über eine Anzeige/Gegenanzeige nachdenken: Gegen die Verursacher und den angeblichen "anderen" Anwalt.
Solidarischste Grüße!
Stefan
Stefan_K |
24.06.05 - 15:26 | #
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<wahnsinnig lustiger tipp deiner wahl inklusive fangschaltung, dalmatinern und einer lederausruestung in einem berliner keller />
aber mal ehrlich. solange du nichts schriftliches im kasten hast - kaffee trinken - is nur heisse luft.
Patrick |
homepage |
24.06.05 - 16:58 | #
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Sorry, aber ich würde gerne wissen, was an meinem Hinweis auf die Fangschaltung bitte schön so lächerlich ist.
Vielen ist gar nicht bekannt, dass so etwas geht und ich finde, es ist in derart gelagerten Fällen (Ausnutzung (vermeintlicher) Anonymität am Telefon) ein sehr probates Mittel herauszufinden, mit wem man es da eigentlich zu tun hat ...
Christian |
24.06.05 - 18:14 | #
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Also ich müsste auch erstmal schlucken, wenn sich bei mir plötzlich ein Anwalt melden würde - aber dann würde ich, sofern ich noch klar denken könnte, wohl auf etwas Schriftlichem bestehen - Post, Fax etc. Denn meines Wissens zählt bei einem Rechtsstreit nur, was auf Papier definitiv existiert. Aber ich bin ja auch kein Anwalt...
Mit meiner Mailadresse wurde im Übrigen auch schon Schindluder getrieben, schätze ich - irgendwer muss sich mit meiner Adresse bei ner Pornoseite (oder zumindest ihrem Newsletter) angemeldet haben. Seitdem flattern mir immer wieder nette Mails über das digital-horizontale Gewerbe in die Inbox...
Aber im Zeitalter des großen Adressenklaus und der Spambots muss man wohl mit sowas leben...
MatzeNr2000 |
homepage |
25.06.05 - 0:11 | #
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vielleicht bringt dich diese seite weiter
http://www.abmahnwelle.de/index.html
ja nix unterschreiben....
Anonymous |
25.06.05 - 8:30 | #
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...und das hab ich noch vergessen... soweit ich weiß, darf ein rechtsanwalt nie aus eigenen beweggründen eine unterlassungserklärung zur unterschrift vorlegen - es muss immer auch ein kläger vorhanden sein, mit name, anschrift etc., der dir bekannt gegeben werden muss...außerdem ist eine unterlassungserklärung immer an eine vertragsstrafe gebunden - und du hast ja nicht in der hand, dass ein anderer deine adresse verwendet - wenn du unterschreibst und der fall wiederholt sich - musst du bezahlen...zB aus dem Wettbewerbsrecht ..."durch einen [...]verstoß wird die wiederholungsgefahr dafür begründet, dass ein identischer oder ähnlicher [...]verstoß künftig wiederholt wird. diese wiederholungsgefahr kann nur durch die abgabe einer strafbewehrten unterlassungserklärung ausgeräumt werden. in einer strafbewehrten unterlassungserklärung verpflichtet sich ein [...]verletzer, ein bestimmtes verhalten künftig zu unterlassen, und zwar unter übernahme einer vertragsstrafe für jeden fall der zuwiederhandlung. eine unterlassungserklärung ohne vertragsstrafeversprechen ist unbeachtlich."
Anonymous |
25.06.05 - 10:40 | #
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Ich stelle mir gerade vor, der Anwalt hätte ein Fax geschreiben: Hier mit stellen wir klar, dass Fussballstar xyz nicht schwul ist.
Und dann macht da jemand eine Geschichte mit Titel draus: Fussballstar xyz ist nicht schwul
... und schon redet alle Welt drüber, ob das denn stimmt. Die Medienwelt kann da gnadenlos sein.
Marcel Bartels |
homepage |
25.06.05 - 19:53 | #
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Ansgar: Das mit den heimlichen Aufnahmen ist ein verdammt schlechter Tipp. Bringt exakt nix, ausser evtl. tatsächlich ein Strafverfahren (Bitte bei § 201 StGB rechts ab ...).
Matze: Ach, daran gewöhnt man sich irgendwann. Spätestens mit der dritten Abmahnung (Ich/wir bloggen die nicht einmal mehr). Zu 90% ist es heiße Luft bzw. Geldschneiderei.
Ist ja auch ein interessantes Geschäftsmodell. Als Opfer hat man in der Regel Schiss vor einem Verfahren oder kann es finanziell gar nicht stemmen. Viele zahlen dann lieber ,(
Interessant wird es aber eigentlich erst, wenn tatsächlich mal eine (übermotivierte) Staatsanwaltschaft tätig wird.
Im vorliegenden Fall tippe ich aber eher auf galoppierende Inkompetenz bei der Gegenseite. Soll der Mann bitteschön seine Hausaufgaben machen (so es nicht ein Abzocker ist, der über die Unterlassungserklärung Geld machen will, wie bereits spekuliert wurde) und nicht unbeteiligten Dritten die Zeit stehlen.
Joerg-Olaf Schaefers |
homepage |
26.06.05 - 0:56 | #
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Garrrgs.
was für ne Spackigkeit!
- Kondolenzregierung.
Weltregierung |
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27.06.05 - 11:38 | #
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So was ähnliches habe ich vor ein paar Monaten auch erlebt. Da wurde
gleich ( wegen einer angeblichen Beleidigung ) die Unterlassungserklärung mit Anwalts-
rechnung zugeschickt. Im Falle des
Nichtunterschreibens müsse ich 2.000 Euro an eine Kinderklinik zahlen....
Wie mein ( seriöser ) Anwalt mir mitteilte, ist das mittlerweile ein richtiger Boom unter Anwälten der unteren Klassen. Mangels Mandanten
kramt man im Internet nach angeblichen Beleidigungen etc. 70% der
Leute, die mit solch einer Unterlassungserklärung konfrontiert werden zahlen jedoch!!!! Viele dieser Anwälte haben nicht mal einen Mandanten, sondern handeln rein in die eigene Kasse. Daher auch keine Namen und Telefonnummern. Nach dem Motto:" Jeden Morgen steht ein Doofer auf!"
M1 |
14.07.06 - 18:03 | #
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