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Dann hast du offenbar das Wahlprogramm der CDU nicht gelesen: "Falls erforderlich werden wir ein eigenes Leistungsschutzrecht für Verlage zum Schutz der Presseprodukte im Internet schaffen." Sprich: Zitier- und Verweisverbot für Weblogs. -- Da kann man doch schon mal ein wenig Entgegenkommen erwarten, in diesem Fall eben eine zurückhaltende Berichterstattung und Kommentierung.
at |
23.06.09 - 23:13 | #
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Es wird ja wohl kaum um ein vollständiges Zitier- und Verweisverbot gehen:
"UrhG § 51 Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3. (...)"
Wer es als Blogger nicht schafft, sich unter den Bedingungen des § 51 UrhG auf Artikel in Zeitungen usw. zu beziehen, also dem Zitat einen entsprechend gewichtigen Eigenbeitrag gegenüber zu stellen, der kopiert und klaut nur und verdient keinen Schutz.
hg |
homepage |
25.06.09 - 0:38 | #
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